Staplerscheine & Qualifikationen
Passen die vorhandenen Nachweise zu den tatsächlich eingesetzten Staplern und Flurförderzeugen?
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Was früher meist einfach als „Staplerschein“ bezeichnet wurde, kann je nach eingesetztem Fahrzeug und Tätigkeit unterschiedliche Qualifikationen und Einweisungen erfordern.
Die DGUV bereitet Änderungen bei der FFZ-Qualifizierung vor.
Eine überarbeitete Endfassung des Grundsatzes 308-001 könnte im ersten Quartal 2027 erscheinen. Zum aktuellen DGUV-Prozessstand
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Passen die vorhandenen Nachweise zu den tatsächlich eingesetzten Staplern und Flurförderzeugen?
1Sind alle Staplerfahrer aktuell und dokumentiert unterwiesen?
2Sind Mitarbeiter für die eingesetzten Geräte eingewiesen und entsprechend beauftragt?
3Sind Nachweise, Unterweisungen und Zuordnungen vollständig nachvollziehbar?
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Frage 1 von 4
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Nicht automatisch. Je nach eingesetztem Flurförderzeug können eine passende Qualifizierung, eine gerätespezifische Einweisung, die betriebliche Unterweisung und – abhängig vom Gerät – eine schriftliche Beauftragung erforderlich sein.
Der Check betrachtet vorhandene Nachweise, die tatsächlich eingesetzten Gerätetypen, die jährliche Unterweisung, Einweisung und Beauftragung sowie die betriebliche Dokumentation.
Die DGUV hat einen überarbeiteten Entwurf des Grundsatzes 308-001 veröffentlicht. Vorgesehen sind stärker auf FFZ-Typen bezogene Module; nach aktuellem DGUV-Prozessstand könnte die Endfassung im ersten Quartal 2027 erscheinen. Bis zur Veröffentlichung bleibt der Entwurf veränderlich.
Ja. BK Technischer Service bietet Inhouse-Schulungen, jährliche Unterweisungen sowie Zusatz- und Spezialqualifizierungen nach persönlicher Abstimmung an.
Fachliche Grundlage: aktueller DGUV-Grundsatz 308-001 und der veröffentlichte Überarbeitungsprozess. Der Online-Check ersetzt keine individuelle Prüfung der betrieblichen Situation.